Freitag, 29. November 2013

Stand nach Abstimmung

Lange hat man nichts mehr vom „Schnellen Internet für Müllenbach“ gehört und es kommen immer wieder Fragen auf, wie denn nun der Stand der Dinge sei. Also, Zeit für einen neuen Post in diesem Blog.
Um dem Anbieter der Funklösung zu verdeutlichen, dass sein Angebot hier in Müllenbach keiner haben möchte, hatten wir darum gebeten Abzustimmen, wer seinen Beitrag trotz einer Funklösung aufrecht erhalten würde bzw. doch lieber wieder zurückziehen würde. Das Ergebnis war deutlich! Von 189 Leuten, die auf das Treuhandkonto eingezahlt hatten, würden 126 ihren Beitrag wieder zurückziehen, wenn es zur Vergabe an den Funkanbieter kommen würde. Die restlichen 52 haben entweder nicht abgestimmt oder konnten nicht erreicht werden. Somit wäre der 10% Eigenanteil, den wir liefern müssten nicht mehr gedeckt und das Projekt käme nicht zustande.
Mit dem Ergebnis dieser Abstimmung sind wir per Brief an den Funkanbieter herangetreten, um ihm diese Lage zu verdeutlichen. Die Antwort steht noch aus.
Wir hoffen auf ein Einsehen des Funkanbieters, so dass es schließlich doch noch zur erhofften Glasfaserlösung in Müllenbach kommt.
Ein kleiner Hoffnungsschimmer bleibt uns aber dennoch. Im frisch aufgesetzten Koalitionsvertrag steht drin, dass die Bundesregierung einen flächendeckenden Ausbau der Breitbandversorgung mit mind. 50 MBit plant – wenn auch erst bis 2018!

Mittwoch, 6. November 2013

Information zum aktuellen Stand der Vergabe und Abstimmung über unser weiteres Vorgehen

Manche Dinge gestalten sich bekanntlicherweise schwierig. Aus unserer Sicht haben wir zwar alles richtig gemacht: Wir haben eine Bedarfsermittlung durchgeführt und die zugesagten Eigenbeiträge der Müllenbacher Bürger auf ein Treuhandkonto eingezahlt. Hierfür möchten wir allen noch einmal ganz herzlich danken. Wir haben allerdings nicht alle Fäden in unserer Hand. Und dies stellt für uns nun ein Problem dar:
Wie Sie sicherlich aus dem Marienheider Rundblick entnehmen konnten, hat die Gemeinde Marienheide eine Ausschreibung durchgeführt. An dieser Ausschreibung haben sich vier Unternehmen beteiligt. Zwei Unternehmen waren in die engere Auswahl gekommen; ein Unternehmen mit Glasfasertechnik, ein weiteres Unternehmen mit Richtfunktechnik. Beide Unternehmen entsprechen – nach derzeitigem Stand – dem Rahmen der eingezahlten Eigenbeiträge, wären also machbar.
Die Vergabekriterien der Landesregierung – die wir leider nicht beeinflussen können – führen nach dem aktuellen Stand der Dinge aber dazu, dass das Angebot auf Basis der Richtfunktechnologie auf Platz 1 der Rangliste und daher vor dem Angebot mit Glasfasertechnik liegt. Das wäre – im Ergebnis – jedenfalls dann nicht schlimm, wenn beide Angebote aus der Sicht des Endnutzers – vergleichbar wären. Genau dies ist aus unserer Sicht allerdings nicht der Fall. Das Angebot auf Basis der Richtfunktechnologie hat – aus unserer Sicht – die nachfolgend aufgeführten Nachteile, weshalb wir vorschlagen, dieses Angebot abzulehnen:
  • -        die Bandbreite ist für den Privatkunden in Höhe von derzeit 16 Mbit begrenzt; über das Angebot der Deutschen Telekom hätten wir – je nach Bedarf eines jeden von uns – die Möglichkeit gehabt, 16 MBit, 50 Mbit oder sogar 100 MBit (Ausbau 2014) zu bekommen.
  • -        die Bandbreite von max. 16 Mbit wird – aller Voraussicht nach – nur solchen Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden, die sehr nahe an dem Richtfunkmast wohnen. Je weiter der Teilnehmer vom Richtfunkmast entfernt wohnt, desto geringer ist die Bandbreite, die er tatsächlich nutzen kann. Bei einer Entfernung von mehr als 1 km dürften voraussichtlich keine nennenswerten Verbesserungen zum Status Quo bestehen. Da wir nicht wissen, wo der Richtfunkmast sehen wird, erübrigt sich eine Spekulation, wer hiervon ggf. profitiert und wer nicht. Das Angebot mit der Glasfasertechnik hätte diese Leistungsverluste nicht gehabt, da die Glasfaserleitungen an die „grauen Telekomkästen“ angeschlossen worden wären.
  • -        Die Internet-Flatrate ist auf nur 15 GByte begrenzt und wird danach auf 384 KBit/s im Downstream begrenzt. Die Flatrate der Deutschen Telekom – und dies wurde bereits kritisiert – ist auf 75 GByte begrenzt und beläuft sich bei einem Vertrag mit einer Bandbreite von 50 Mbit sogar auf 200 GByte!!!
  • -        die laufenden Kosten sind – verglichen mit den Preisen der Deutschen Telekom – sehr hoch; Hinzu kommen die Kosten der Einrichtung des Vertrages in Höhe von einmalig 129€ bei einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten bzw. 299€ bei einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie die Kosten für die Mitnahme der Telefonnummer in Höhe von einmalig 29€. Etwaige spätere Tarifwechsel werden ebenfalls zusätzlich mit 39€ - 199€ berechnet. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt wird. Im Falle eines Wegzuges ist allerdings eine vorzeitige Kündigung mit dreimonatiger Frist möglich.
  
Viele werden nun fragen, weshalb das Angebot auf Basis der Richtfunktechnologie in diesem Fall den Vorzug erhält. Dies ist – wie bereits erwähnt – in den Vergabekriterien der Landesregierung begründet. Die Vergabekriterien sehen nämlich vor, dass die Höhe der Deckungslücke mit 50 % und die Folgekosten für den Endnutzer nur mir 15 % in die Bewertung einfließen. Diesen Umstand hat sich der Anbieter offensichtlich zu Nutze gemacht und seine Deckungslücke sehr klein kalkuliert, da er seine Investition über die Höhe seiner einmaligen und laufenden Gebühren sehr schnell wieder zurückbekommt.
Und hier benötigen wir Ihre Mithilfe und Ihre Stimme.
Bei der Einzahlung Ihrer Beiträge auf das Treuhandkonto hatten wir Ihnen zugesichert, dass Sie das eingezahlte Geld jedenfalls dann wieder zurückbekommen, wenn die von uns gewünschte Technologie (hier. Glasfasertechnik) nicht zum Zuge kommt. Jeder von Ihnen kann daher jetzt entscheiden, ob er seinen Eigenbeitrag für den Fall zurückzieht, dass das Angebot auf Basis der Richtfunktechnologie zum Zuge kommt, oder ob er seinen Eigenbeitrag auch in diesem Fall weiterhin zur Verfügung stellen will.
Jeder Einzahler sollte sich an dieser Abstimmung beteiligen, da wir das Ergebnis dieser Abstimmung der Gemeinde Marienheide und den Teilnehmern der Ausschreibung vorlegen werden.
Im Falle eines negativen Votums besteht zudem die Chance, dass der Anbieter der Richtfunktechnologie sein Angebot wieder zurückzieht, denn er würde den Zuschlag auf gar keinen Fall bekommen. Der nächstbeste Anbieter käme dann zum Zuge. Diese (letzte) Chance sollten wir uns nicht entgehen lassen!

Die Abstimmung wird im Internet ausgeführt und kann über folgenden Link aufgerufen werden:

 
Dort kann man seinen Namen eintragen und die Option ankreuzen, für die man sich entschieden hat. Wer diese Möglichkeit der Abstimmung nicht nutzen möchte, kann auch gerne auf diese Email antworten und eine der u.a. Optionen mitteilen:

1.) Ich ziehe meinen Eigenbeitrag für den Fall zurück, dass das Angebot auf Basis der Richtfunktechnologie den Zuschlag erhält
2.) Ich halte meinen Eigenbeitrag trotzdem aufrecht
Sollten alle Stricke reißen, besteht für uns auch noch die Möglichkeit, auf die LTE Technik der Telekom oder – aktuell – auch der Vodafone oder die Chance zu setzen, dass der Glasfaserausbau im Rahmen der Koalitionsverhandlungen im Bund zur Chefsache erklärt wird. Die zukünftigen Koalitionäre verhandeln aktuell darüber.